I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprach­lichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder eine App.

III. Rechte und Pflichten
1.Der Nutzer ist zur gemeinschaftlichen Nutzung der Trainingseinrichtung berechtigt
2.Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
3.Die Rechte des Vertrags sind nicht übertragbar.
4.Eine Nichtnutzung der Trainingseinrichtung durch den Nutzer berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Nutzungsentgelts.

IV. Leistungsbeschreibungen
1.Die Leistung Cardiotraining berechtigt zur Nutzung der Ausdauergeräte.
2.Die Getränkeflat berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist nicht gestattet.
3.Die Leistung Krafttraining/Freihanteltraining umfasst die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind.
4.Die Leistung Chipkartengesteuertes Kraft- und Ausdauertraining berechtigt zur Nutzung der milon Zirkel, deren Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.
5.Die Leistung five Rücken- & Beweglichkeitstraining berechtigt zur Nutzung des five Bereiches, dessen Geräte zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit dienen.

V. Fälligkeiten / Verzug
1.Die einmalig zu zahlende Anmeldegebühr wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig.
2.Das Nutzungsentgelt enthält die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes verändert sich das Entgelt entsprechend nach oben oder unten.
3.Die monatliche Nutzungsgebühr erhöht sich jedes Jahr um 2,-€.
4.Das Nutzungsentgelt ist jeweils zum Ersten eines jeden Monats per Lastschrifteneinzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von 10,-€ Mahngebühren vor plus Rücklastschriftgebühr.
5.Gerät ein Nutzer mit der Zahlung von Nutzungsentgelt für 2 Monate oder mehr in Verzug, so ist das gesamte noch ausstehende Entgelt, für die restliche Vertragslaufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt, sofort fällig und zu zahlen.

VI. Vertragsdauer / Kündigung
1.Nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Monat.
2.Eine Kündigung muss in Textform und mindestens 1 Monat vor Vertragsende erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei Olympia Fitness.
3.Olympia Fitness ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Hausordnung den Nutzungsvertrag während der Vertragslaufzeit zu kündigen

VII. Haftung
1.Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertpapiere oder Geld wird keine Haftung übernommen, sofern schuldhaftes Verhalten seitens Olympia Fitness hierfür nicht ursächlich ist.
2.Der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung von Olympia Fitness ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
3.Der Nutzer haftet für schuldhaft verursachte Schäden.

VIII. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
Beschwerden können per Mail an info@olympia-fitness.de gerichtet werden. Im Übrigen nimmt das Studio nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbraucher­sachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851/795 79 40, Fax 07851/795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte